Gesetze der Kälte- & Klimatechnik
Das Team der KNIPPING Kälte & Klimatechnik GmbH ist seit dem 10.11.2008 gem. Kategorie 1 der EG – Verordnung Nr. 303 /2008 und nach § 6 der ChemKlimaschutzV zertifiziert.
Alle Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, wie zum Beispiel:
Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Kältemittel, Installation vorgenannter Anlagen, Instandhaltung und Wartung dürfen von unserem Unternehmen auch nach den neusten Verordnungen durchgeführt werden.
Ihr Vorteil:
Anhand der entsprechenden Kategorie können Sie als Kunde nachvollziehen, welche Arbeiten ihr Dienstleister im Bereich der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik für Sie ausführen darf, da dieser die Qualifikation seiner Mitarbeiter nachweisen muss.
Betriebszertifizierung nach § 6 Chemikalien – Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) seid August 2009, damit ist unser Unternehmen für die Zukunft ausgerichtet. Einrichtungen gem. Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zu installieren, zu warten unter instand zu halten und hierfür über entsprechendes Personal mit Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ChemKlimaschutzV bzw. Verordnung (EG) 303/2008 (Kat.1) verfügt.
Natürlich gilt das auch für die ab 2024 gültige neue Verordnung (EU) 2024 /573 des Europäischen Parlaments und der Rats vom 7.2.2024 über fluorierte Treibgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Die Zertifizierung finden Sie hier.
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