Dichtigkeitsprüfung von Kälte- und Klimaanlagen

VDKF-LEC
(Leakage & Energy Control)

Die nationale Umsetzung der europäischen Verordnungen und Normen –

z.B. EU-VO 517/2014 (F-Gase-VO) und EU-VO 1005/2009

(alte Bezeichnung EU-VO2037/2000, EU-VO 842/2006),

DIN EN 378, oder die Chemikalien-Ozonschichtverordnung(ChemOzonSchicht V), wird die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe heute und in Zukunft vor neue Aufgaben stellen.

Dazu zählen u. a. umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.

VDKF-LEC ist ein Werkzeug, das dem Anlagenbetreiber eine Gesamtlösung seiner Aufzeichnungs- und Meldepflichten bietet. Neben Planung der Anlage, Installation, Wartung und Service bieten Kälte-Klima-Fachbetriebe Ihren Kunden mit VDKF-LEC ein komplettes Dienstleistungspaket aus einer Hand.

VDKF-LEC kann was

  • Überwachung und Kontrolle der Dichtheit von Kälte- und Klimaanlagen (Containment)

  • Dokumentation der Kältemittelverwendung (Monitoring)

  • Erstellung eines elektronischen und druckfähigen Logbuchs der Kälteanlage (nach DIN EN 378)

  • Erstellen von Klimabilanzen (ODP, GWP, CO2)

  • Optimierung von Klimawirkung bzgl. direktem und indirektem Energieeinsatz an Kälte- und Klimaanlagen

  • Optimierung von Service- und Wartungsplanung

  • Erkennung und Vermeidung von Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (Leckagekontrollen, Aufzeichnungspflichten)

  • Integration des VDKF-Dichtheitssiegels in elektronischer Form

VDKF–LEC–SIEGEL

Wichtigste Elemente der EU-VO 517/2014 (F-Gase-VO), der EU-VO 1005/2009, sowie der ChemOzonSchicht V

VDKF_LEC_Siegel

Containment/Dichtheit

  • Generelle Verpflichtung des Betreibers und des Fachbetriebes zur Emissionsminimierung

  • Verpflichtung des Anlagenbetreibers zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen

  • Wartungspflicht

  • Trainings- und Zertifizierungsprogramme für Personal und Betrieb

Reporting/Monitoring

  • Jährliche Meldeverpflichtung hinsichtlich Produktion, Import, Export, Recycling, Vernichtung von Kältemitteln

  • Die Mitgliedstaaten haben Berichtspflichten hinsichtlich Treibhausgasemissionen

  • Die Anlagenbetreiber haben die Pflicht zur Führung von Logbüchern/Protokollen je Anlage

  • Die Anlagenbetreiber müssen die Kältemittelverwendung dokumentieren

Diese Voraussetzungen erfüllen wir, als Ihr Kälte-Klima-Fachbetrieb!
Vertrauen Sie dem Markenzeichen!

Die EU-Verordnung 517/2014 (FCKW, H-FCKW), sowie die EU-Verordnung 1005/2009 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg (< 5 t CO2 Äquivalent) Kältemittelinhalt. EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland!

EU-Verordnung Nr. 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) Austreten geregelter Stoffe
Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Besonderen werden ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg (< 5 t CO2 Äquivalent) Kältemittel enthalten, jährlich auf Undichtigkeiten überprüft.

EU-Verordnung Nr. 517/2014 (FKW, H-FKW) Artikel 10 Ausbildung und Zertifizierung
Die Betreiber der in Artikel 4 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, das den in Artikel 10 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:

a) Anwendungen mit 3 kg (< 5 t CO2 Äquivalent) fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten;

b) Anwendungen mit 30 kg (≥ 50 t CO2 Äquivalent) fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert;

c) Anwendungen mit 300 kg (≥ 500 t CO2 Äquivalent) fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert.

Halten Sie Ihre Energiekosten im Griff

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte-/ Klimaanlagen ist die Dichtheit. Nicht nur aus ökologischen Gründen ist es erforderlich, dass die Dichtheit der Anlagen gewährleistet sein muss, vielmehr ist es für die Energieeffizienz zwingend erforderlich, dichte Anlagen zu betreiben.

Energieeffizienter Anlagenbetrieb spart Energie, trägt zur CO2-reduktion bei und senkt gleichzeitig Ihre Energiekosten! Dichtheitsprüfung nur vom Fachmann.

Vor dem Hintergrund der technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte, muss dabei garantiert werden, dass die Überprüfung der technischen Anlagen gemäß EU – Verordnungen 1005/2009 und 517/2014 ausschließlich in der Hand von Fachbetrieben und sachkundigem Personal liegt. Die Anforderungen der einzusetzenden sachkundigen Personen zur Dichtheitsüberprüfung sind solche, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Kältetechnik haben. Sie müssen die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sicher anwenden können, damit der arbeitssichere Zustand von Kälte-Klima-Anlagen umfassend beurteilt werden kann.

Das VDKF-LEC-Siegel bietet Ihnen als Anlagenbetreiber die sichere Gewähr dafür, dass Ihre Anlagen gemäß EU-Verordnungen 1005/2009 und 517/2014 von einem qualifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb ordnungsgemäß auf Dichtheit überprüft worden sind. Das neue VDKF-LEC-Dichtheitssiegel dokumentiert die ordnungsgemäße Überprüfung der Kälte-Klima-Anlagen und ist ein Güte-Zeichen.

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    Wir sind sehr zufrieden mit der Zuverlässigkeit und den ausgeführten Arbeiten der Fa. Knipping. Freundliche Kontaktaufnahme, schnelle Angebotserstellung und Abarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Empfehle ich gerne weiter.

    Stefan