Gesetze der Kälte- & Klimatechnik


  

Das Team der KNIPPING Kälte & Klimatechnik GmbH ist seid dem 10.11.2008 gem.

Kategorie 1 der EG - Verordnung Nr. 303 /2008 und nach § 5 der ChemKlimaschtzV zertifiziert.

  

Alle Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, wie zum Beispiel:

  

Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Kältemittel, Installation vorgenannter Anlagen, Instandhaltung und Wartung

  

dürfen von unserem Unternehmen auch nach den neusten Verordnungen durchgeführt werden.

 

Ihr Vorteil: Anhand der ensprechenden Kategorie können Sie als Kunde nachvollziehen, welche Arbeiten ihr Dienstleister im Bereich der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik für Sie ausführen darf, da dieser die Qualifikation seiner Mitarbeiter nachweisen muß.

  

Betriebszertifizierung nach § 6 Chemikalien - Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschtV) seid August 2009, damit ist unser Unternehmen für die Zukunft ausgerichtet. Einrichtungen gem. Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zu installieren, zu warten under instand zu halten und hierfür über entsprechendes Personal mit Sachkundebescheinigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1ChemKlimaschuztV bzw. Verordnung (EG) 303/2008 (Kat.1) verfügt.

 

Die Zertifizierung finden Sie =>hier<=.